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§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung der Softwareplattform ProjectFinder, betrieben von

DatenZELT GmbH
Kieselei 20
40883 Ratingen
Deutschland

vertreten durch die Geschäftsführer Niklas Neldner und Timo Meschkat – nachfolgend „Anbieter“ –.

ProjectFinder wird ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen angeboten. Eine Nutzung durch Verbraucher ist ausgeschlossen.

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung von ProjectFinder, soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

Vertrieb und Marketing von ProjectFinder können durch die ADVASO GmbH, Felsenstrasse 4, CH-8808 Pfäffikon/SZ, erfolgen. Vertragspartner für die Bereitstellung und Nutzung von ProjectFinder bleibt, soweit im jeweiligen Angebot oder Auftrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, die DatenZELT GmbH.

§ 2 Vertragsgegenstand

ProjectFinder ist eine webbasierte, KI-gestützte Softwareplattform zur Recherche, Konsolidierung, Analyse und Bearbeitung von Projektangeboten sowie zur Unterstützung bei der Zuordnung von Projekten und Profilen.

ProjectFinder kann insbesondere folgende Funktionen bereitstellen:

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Lizenzmodell, Angebot, Auftrag oder Nutzungsvertrag.

Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Vermittlungs-, Matching-, Bewerbungs- oder wirtschaftlichen Erfolg.

§ 3 Vertragsschluss

Angebote des Anbieters sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch

Individuell vereinbarte Vertragsbedingungen gehen diesen AGB vor.

§ 4 Benutzerkonten und Nutzungsrechte

Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, ProjectFinder für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.

Die Nutzung ist auf die vereinbarte Anzahl von Benutzern, Benutzerkonten, Beraterprofilen, Kandidatenprofilen beziehungsweise Lebensläufen beschränkt.

Benutzerkonten dürfen ausschließlich von den jeweils autorisierten Personen verwendet werden.

Die Weitergabe von Zugangsdaten an nicht autorisierte Personen oder Dritte ist untersagt.

Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten angemessen vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Handlungen seiner Benutzer und sonstigen Personen, denen er den Zugang zu ProjectFinder ermöglicht.

Bei Verdacht auf eine unbefugte Nutzung hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu informieren und die betroffenen Zugangsdaten zu ändern.

§ 5 Zulässige Nutzung

ProjectFinder darf ausschließlich für rechtmäßige geschäftliche Zwecke eingesetzt werden.

Insbesondere ist es dem Kunden untersagt,

Eine Nutzung von ProjectFinder im Auftrag oder zugunsten Dritter ist nur zulässig, soweit dies vom vereinbarten Lizenzmodell umfasst ist.

§ 6 Projektinformationen und Drittquellen

ProjectFinder kann Informationen aus externen Quellen, Projektplattformen und sonstigen Datenquellen verarbeiten, strukturieren, zusammenführen oder darstellen.

Der Anbieter ist nicht Urheber oder Herausgeber sämtlicher über ProjectFinder zugänglicher Projektinformationen.

Informationen aus Drittquellen können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein.

Der Anbieter übernimmt daher keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Informationen, die von Dritten bereitgestellt werden.

Der Kunde ist verpflichtet, für geschäftlich oder rechtlich relevante Entscheidungen maßgebliche Informationen erforderlichenfalls anhand der jeweiligen Originalquelle zu überprüfen.

Für die Nutzung externer Plattformen können eigene Benutzerkonten, Lizenzen, Registrierungen oder Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen Plattformbetreiber erforderlich sein.

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die für ihn geltenden Nutzungsbedingungen externer Plattformen einzuhalten.

Der Anbieter kann die Einbindung einzelner Datenquellen ändern oder einstellen, wenn dies aus rechtlichen, technischen, wirtschaftlichen oder vertraglichen Gründen erforderlich ist und die vereinbarte Gesamtnutzbarkeit von ProjectFinder dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt wird.

§ 7 KI-gestützte Funktionen

ProjectFinder verwendet automatisierte und KI-gestützte Verfahren.

KI-gestützte Funktionen können insbesondere eingesetzt werden für:

KI-generierte Ergebnisse beruhen auf automatisierten Verfahren und können trotz sorgfältiger technischer Umsetzung Fehler, Auslassungen, Fehlinterpretationen oder unzutreffende Schlussfolgerungen enthalten.

Matching-Scores stellen eine algorithmische Einschätzung dar und keine verbindliche Aussage über die tatsächliche fachliche, persönliche oder wirtschaftliche Eignung einer Person für ein Projekt.

Der Anbieter gewährleistet insbesondere nicht, dass ein KI-generiertes Ergebnis vollständig, fehlerfrei oder für einen bestimmten geschäftlichen Zweck geeignet ist.

Der Kunde bleibt für sämtliche Entscheidungen verantwortlich, die auf Grundlage von KI-generierten Ergebnissen getroffen werden.

Der Kunde hat KI-generierte Ergebnisse vor einer externen Verwendung oder geschäftlich relevanten Entscheidung angemessen zu prüfen.

§ 8 Besondere Pflichten bei Personen- und Bewerberdaten

Der Kunde darf Lebensläufe, Kandidatenprofile, Beraterprofile und sonstige personenbezogene Daten nur in ProjectFinder einstellen oder verarbeiten, wenn hierfür eine ausreichende rechtliche Grundlage besteht.

Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass Angaben über

vor einer Übermittlung an Dritte auf sachliche Richtigkeit geprüft werden.

KI-generierte Ergänzungen dürfen nicht ungeprüft als tatsächliche Qualifikation, Projekterfahrung oder sonstige Tatsache über eine Person dargestellt werden.

Entscheidungen über die Auswahl, Ablehnung, Einstellung, Vermittlung oder Beauftragung einer natürlichen Person dürfen nicht allein deshalb getroffen werden, weil ProjectFinder einen bestimmten Matching-Score oder eine bestimmte KI-generierte Bewertung erzeugt hat, soweit dies rechtlich unzulässig wäre.

Der Kunde trägt dafür Sorge, dass Personen, die ProjectFinder und dessen KI-Funktionen in seinem Auftrag einsetzen, angemessen in deren Nutzung, Möglichkeiten und Grenzen eingewiesen werden.

§ 9 Kundendaten

Rechte an den vom Kunden bereitgestellten Daten verbleiben beim Kunden beziehungsweise beim jeweiligen Rechteinhaber.

Der Kunde räumt dem Anbieter für die Vertragsdauer diejenigen Rechte an den Kundendaten ein, die technisch erforderlich sind, um die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Kunde gewährleistet, dass

Der Anbieter erwirbt durch die Bereitstellung von Kundendaten kein Eigentum an diesen Daten.

Eine darüber hinausgehende Nutzung von Kundendaten erfolgt nur, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage oder eine entsprechende Vereinbarung besteht.

§ 10 Datenschutz

Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Soweit der Kunde personenbezogene Daten in ProjectFinder verarbeitet, ist der Kunde für die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung und -verarbeitung verantwortlich, soweit er datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist.

Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO vorliegen, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung („AVV“).

Der Kunde ist dafür verantwortlich, betroffene Personen über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren, soweit eine entsprechende Informationspflicht besteht.

Weitergehende Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls aus der zwischen den Parteien geschlossenen AVV.

§ 11 Rechte an ProjectFinder

Sämtliche Rechte an ProjectFinder, insbesondere Urheberrechte, Datenbankrechte, Markenrechte, Rechte an Software, Benutzeroberflächen, Dokumentationen und sonstigen geschützten Bestandteilen verbleiben beim Anbieter beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.

Dem Kunden werden ausschließlich die vertraglich ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte eingeräumt.

Eine Übertragung von Rechten an der Software selbst findet nicht statt.

Bezeichnungen, Marken, Logos und sonstige Kennzeichen des Anbieters dürfen ohne vorherige Zustimmung nicht für eigene geschäftliche Zwecke des Kunden verwendet werden.

§ 12 Verfügbarkeit, Wartung und technische Änderungen

ProjectFinder wird über das Internet bereitgestellt.

Soweit kein gesondertes Service Level Agreement („SLA“) abgeschlossen wurde, wird keine bestimmte prozentuale Mindestverfügbarkeit geschuldet.

Einschränkungen können insbesondere entstehen durch

Planbare Wartungsarbeiten sollen nach Möglichkeit so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen des Geschäftsbetriebs der Kunden möglichst gering gehalten werden.

Der Anbieter darf ProjectFinder technisch weiterentwickeln, aktualisieren und verändern, soweit dadurch die vertraglich vereinbarten wesentlichen Nutzungsmöglichkeiten nicht unangemessen eingeschränkt werden.

§ 13 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,

§ 14 Vergütung und Rechnungsstellung

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Nutzungsvertrag oder vereinbarten Lizenzmodell.

Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

Die Vergütung wird entsprechend dem vereinbarten Abrechnungsintervall im Voraus berechnet, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Rechnungen dürfen elektronisch übermittelt werden.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, soweit keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Nach erfolgloser Mahnung und Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist kann der Anbieter den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen vorübergehend sperren. Die Zahlungsverpflichtung für vertragsgemäß bereitgestellte Leistungen bleibt hiervon unberührt.

§ 15 Laufzeit und Kündigung

Vertragsbeginn und Mindestvertragslaufzeit ergeben sich aus dem jeweiligen Nutzungsvertrag, Angebot oder Auftrag.

Soweit dort nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die dort vereinbarten Verlängerungs- und Kündigungsregelungen.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls und der Interessen beider Parteien bis zum regulären Vertragsende nicht zumutbar ist.

Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, soweit keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben oder individuell vereinbart wurde.

§ 16 Sperrung von Benutzerkonten

Der Anbieter darf den Zugang zu ProjectFinder vorübergehend ganz oder teilweise sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass

Bei der Entscheidung über eine Sperrung berücksichtigt der Anbieter Art, Umfang und Schwere des Verstoßes sowie die berechtigten Interessen des Kunden.

Soweit dies unter Berücksichtigung des Zwecks der Sperrung möglich und zumutbar ist, wird der Kunde vorab informiert und erhält Gelegenheit zur Abhilfe.

Die Sperrung wird aufgehoben, sobald deren Grund entfallen ist.

§ 17 Mängel und Gewährleistung

Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Bereitstellung von ProjectFinder im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.

Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich und möglichst nachvollziehbar zu melden.

Die Meldung soll insbesondere Angaben zu Benutzerkonto, Zeitpunkt, betroffener Funktion und beobachtetem Fehler enthalten, soweit diese Informationen verfügbar und für die Fehleranalyse erforderlich sind.

Der Anbieter wird ordnungsgemäß gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist untersuchen und im Rahmen seiner gesetzlichen und vertraglichen Pflichten beheben.

Kein Mangel liegt allein deshalb vor, weil

soweit die eigentliche Funktion von ProjectFinder vertragsgemäß erbracht wird.

§ 18 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung des Anbieters auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

Der Anbieter haftet im Rahmen der vorstehenden Regelungen insbesondere nicht für Nachteile, die darauf beruhen, dass der Kunde ungeprüft

für geschäftliche Entscheidungen verwendet.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

§ 19 Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.

Vertrauliche Informationen sind insbesondere nicht öffentlich bekannte

Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich

Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort, solange und soweit die betreffenden Informationen vertraulich beziehungsweise als Geschäftsgeheimnis geschützt sind.

§ 20 Vertragsende und Daten

Mit Beendigung des Vertrages endet das Nutzungsrecht des Kunden.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, benötigte Daten und Dokumente rechtzeitig vor Vertragsende zu exportieren, soweit entsprechende Exportfunktionen Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind.

Nach Vertragsende werden personenbezogene Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, der Datenschutzerklärung und einer gegebenenfalls abgeschlossenen AVV gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen Rechtsgrundlagen einer Löschung entgegenstehen.

Gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.

§ 21 Änderungen von ProjectFinder

Der Anbieter ist berechtigt, ProjectFinder im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Weiterentwicklung zu aktualisieren und weiterzuentwickeln.

Hierzu gehören insbesondere Anpassungen aufgrund

Änderungen dürfen den vertraglich vereinbarten Kern der Leistung nicht unangemessen beeinträchtigen.

Über wesentliche Änderungen, die die Nutzungsmöglichkeiten des Kunden erheblich betreffen, wird der Anbieter rechtzeitig informieren.

§ 22 Änderungen dieser AGB

Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für bestehende Dauerschuldverhältnisse ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund geänderter gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Entwicklungen oder Änderungen des Leistungsangebots.

Änderungen dürfen das vertragliche Äquivalenzverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nicht unangemessen zum Nachteil des Kunden verändern.

Wesentliche Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt.

Soweit eine Änderung die vertragliche Rechtsposition des Kunden nicht nur unerheblich beeinträchtigt, wird der Anbieter eine hierfür erforderliche Zustimmung des Kunden einholen oder dem Kunden ein angemessenes Sonderkündigungsrecht einräumen.

§ 23 Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen und deren Auswirkungen trotz angemessener Maßnahmen nicht verhindert werden konnten.

Hierzu können insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terrorismus, behördliche Maßnahmen, erhebliche Störungen der Telekommunikations- oder Energieversorgung, Arbeitskämpfe sowie vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören.

Die betroffene Partei wird die andere Partei über eine erhebliche Beeinträchtigung und deren voraussichtliche Dauer informieren, soweit dies möglich und zumutbar ist.

§ 24 Abtretung und Aufrechnung

Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.

Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Gegenforderungen berechtigt, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind oder in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zur jeweiligen Forderung des Anbieters stehen.

Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

§ 25 Rangfolge der Vertragsunterlagen

Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsunterlagen gilt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, folgende Rangfolge:

Individualvereinbarungen haben stets Vorrang.

§ 26 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – Düsseldorf als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis vereinbart.

Der Anbieter bleibt berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.

§ 27 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

Individuelle Vereinbarungen der Parteien bleiben hiervon unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.